Direkt zum Seiteninhalt

Angaben gemäß Anhang V, Teil 1 der Störfall-Verordnung - 12. BImSchV des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

1. Betreiber der Anlage:
Olaf Steinmann, Biogasanlage
Intzenbüttel 4
21785 Neuhaus

2. Bestätigung BImschV:
Der Betriebsbereich der Biogaserzeugung unterliegt der Störfall-Verordnung (12. BImSchV) und wurde der zuständigen Behörde nach § 7 Absatz 1 angezeigt.

3. Unsere Tätigkeit:
Unsere Tätigkeit umfasst zunächst die Erzeugung von Biogas. Dazu werden nachwachsende Rohstoffe wie z.B. Mais-, Gras-, Grünroggen- oder Triticale-Silage mit Rindergülle vermischt.
Unter Ausschluss von Sauerstoff kann diese Mischung, das Gärsubstrat, in großen Gärbehältern fermentieren. Bei diesem Prozess zersetzen Bakterien auf natürliche Weise die im Gärsubstrat vorhandenen Nährstoffe und es entsteht das Biogas.
Das Biogas wird zu Gasmotoren geleitet. Die Gasmotoren verbrennen das Biogas und erzeugen Energie, mit der ein Stromgenerator betrieben wird.
Der so gewonnene Strom wird ins Netz der EWE eingespeist.
Die entstehende Abwärme wird unter anderem für Nah- und Fernwärmenetze zur Heizung von Wohnungen genutzt.

4.  Vorhandene gefährliche Stoffe und ihre wesentlichen Gefahreneigenschaften:

Auf unserer Anlage werden aus Gärsubstrat größere Mengen Biogas produziert.   

Biogas ist ein Gasgemisch und besteht vor allem aus Schwefelwasserstoff (H2S), Methan (CH4), Kohlendioxid (CO2) und Ammoniak (NH3) und ist hochentzündlich.
Methan kann mit Sauerstoff eine explosionsfähige Atmosphäre bilden. Bei Vorhandensein von Zündquellen besteht Explosionsgefahr.
Zudem kann ein Einatmen von Biogas zu Schäden führen:
• Lebensgefahr durch Schwefelwasserstoff (H2S)
• Erstickungsgefahr durch Kohlendioxid (CO2)
• Gesundheitsgefahren durch Ammoniak (NH3)

Gärsubstrate enthalten biologische Arbeitsstoffe: Mikroorganismen wie Viren, Bakterien, Pilze, Einzeller oder Würmer. Bei der Aufnahme in den Körper können Erkrankungen und Allergien ausgelöst werden.
Gülle und Substrat sind nicht in einer Wassergefährdungsklasse eingestuft. Bei konzentrierter Freisetzung großer Mengen kann es jedoch zu Gefährdungen der Umwelt kommen (Wasser, Boden, Fauna, und Flora). Durch das Bewegen von Substrat werden oben genannte Gase freigesetzt. Dabei können gefährliche Gaskonzentrationen entstehen, die sich über längere Zeit halten.
Nach planmäßig vollständiger Ausgasung wird der Gärrest, der nun kein nennenswertes Gefahrenpotential mehr besitzt, zu Düngungszwecken eingesetzt.

5. Im Störfall

Im Rahmen der 12. BImschV wurde ein Konzept erstellt, das den bestimmungsmäßigen Betrieb der Anlage sicherstellen soll. Sollte es dennoch zu einer Störung des sicheren Betriebes durch z.B. Brand, Unfall, Gasaustritt oder Substrataustritt kommen, so koordiniert der Betreiber in Zusammenarbeit mit Polizei, Feuerwehr und den betreffenden Behörden die zu treffenden Sicherheitsmaßnahmen.

Durch die räumliche Entfernung der Biogasanlage ist eine Gefährdung der Bevölkerung bei einem Störfall unwahrscheinlich. Sollten dennoch Anwohner in der Nähe der Biogasanlage von einem Störfall betroffen sein, so werden diese durch öffentliche Warnungen wie z.B. Lautsprecherdurchsagen von den Einsatzkräften über angemessenes Verhalten und erforderliche Maßnahmen informiert.

Allgemeine Verhaltensregeln bei Gasalarm sind:

- Ruhe bewahren und Panik vermeiden
- Betroffene Gebiete/Gebäude verlassen
- Sicheres Gebäude aufsuchen
- Fenster und Türen schließen, aber nicht abschließen
- Offenes Feuer und Stromnutzung vermeiden
- Lüftungs- und Klimaanlagen abschalten
- Kinder ins Haus rufen, Passanten aufnehmen.
- keine elektrischen Schalter betätigen oder Telefon benutzen

Unser Alarmplan sieht folgende Verhaltensweisen auf dem Gelände der Anlage vor:



6. Behördliche Überwachung

Die letzte Vor-Ort-Besichtigung nach § 17 Absatz 2 der 12. BImSchV wurde vom Gewerbeaufsichtsamt Cuxhaven am 21.04.2023 durchgeführt. Ausführlichere Information zur Vor-Ort-Besichtigung und zum Überwachungsplan nach § 17 Absatz 1 können dort unter
Berücksichtigung des Schutzes öffentlicher oder privater Belange nach den Bestimmungen des Bundes und der Länder über den Zugang zu Umweltinformationen auf Anfrage eingeholt werden.


--------------------------------------------
Weitere Informationen zum Anhangteil der  V 12. BImSchV

Anhang V 12. BImSchV – Information der Öffentlichkeit
unter:
https://www.arbeitssicherheit.de/de/html/library/law/139545%2C27%2C20170114
https://www.arbeitssicherheit.de/de/html/library/document/139545,27

Zurück zum Seiteninhalt